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Fördergelder für Partikelfilter-Nachrüstung sichern!

Zurück zur Übersicht20.01.12

Vater Staat hat sich dazu entschlossen, die Förderung von nachzurüstenden Dieselpartikelfiltern neu aufzulegen. Die entsprechenden Anträge auf Bares können bereits ab 1. Februar gestellt werden. Doch welche Nachrüstmöglichkeiten es gibt und mit welchen Kosten zur rechnen ist, darüber können sich Interessierte in der GTÜ-Onlinedatenbank ebenso informieren wie über Umweltzonen und Förderdetails.Ziel der zu Jahresbeginn gestarteten Neuauflage des Förderprogramms 2012 ist es (neben der Aktivierung weiterer Umweltzonen), die Luftqualität in Innenstädten und Ballungszentren auch durch einen reduzierten Ausstoß gesundheitsschädlicher Dieselpartikel weiter zu verbessern und die von der EU vorgegebenen Grenzwerte zu erreichen. Alle zwischen dem 1. Januar und dem 31. Dezember 2012 nachgerüsteten Fahrzeuge werden mit 330 Euro bezuschusst. Die Umrüstung verschafft ihnen eine günstigere Umweltplakette, sodass sie – je nach Plakette und Ausgestaltung der Umweltzone – künftig oder auch weiterhin Umweltzonen befahren können.Wer ist förderfähig?Beantragt werden kann die Förderung für Pkws (Erstzulassung vor 1.1.07) sowie andere Fahrzeuge bis zu 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht mit besonderer Zweckbestimmung (Wohnmobil, Krankenwagen, Leichenwagen, rollstuhlgerechtes Fahrzeug, EZ vor 1.1.07) oder leichte Nutzfahrzeuge (EZ vor 17.12.09). Die insgesamt vom Bundesumweltministerium zur Verfügung gestellten 30 Millionen Euro reichen für über 90.000 Nachrüstungen. Die verwaltungstechnische Abwicklung des Förderprogramms übernimmt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).Abgabefrist für FörderanträgeIn diesem Zusammenhang weist die GTÜ Gesellschaft für Technische Überwachung darauf hin, dass für die beim BAFA einzureichenden Förderanträge der früheste Termin für Ausgabe der Antragsformulare und Antragstellung inzwischen vom 15. Februar dieses Jahres auf den 1. Februar vorgezogen wurde. Die Abgabe- bzw. Ausschlussfrist zur Vorlage der vollständigen Antragsunterlagen endet weiterhin mit Ablauf des 15. Februar 2013. Unternehmen müssen zusätzlich zum Förderantrag die unterschriebene „De-minimis“-Erklärung vorlegen. Antragsformulare und „De-minimis“-Vordrucke werden vom BAFA sowohl online als auch nach schriftlicher Anforderung zur Verfügung stellt (Kontakt: Referat 514, Frankfurter Straße 29–35, 65760 Eschborn, www.bafa.de, Fax 06196 908777).In wenigen Schritten zum Förderbetrag·    Möglichst viele Informationen über die am Markt erhältlichen Nachrüstpartikelfilter, die für das betroffene Fahrzeug am Markt erhältlich sind, einholen, sie gründlich miteinander vergleichen und prüfen, um dann die "richtige" Kauf- bzw. Einbauentscheidung treffen zu können. ·    Nachrüstung des Fahrzeugs mit Partikelfilter oder Partikelfilter-Katalysator in der Kfz-Fachwerkstatt durchführen. ·    Mit der Einbaubescheinigung der Werkstatt zur Kfz-Zulassungsstelle, um die Partikelfilter-Nachrüstung im Fahrzeugschein bzw. der Zulassungsbescheinigung (Teil 1) eintragen zu lassen. ·    Dann den BAFA-Förderantrag ausfüllen und zusammen mit einer Kopie der geänderten Zulassung per Post beim BAFA (bis spätestens 15. Februar 2013) einreichen. ·    Nach der Bearbeitung und Anerkennung wird der Barzuschuss von 330 Euro aufs Halterkonto überwiesen.Nachrüsten rechnet sich meistVor einer beabsichtigten Nachrüstung sollte geklärt werden, ob sich das Nachrüsten auch lohnt und ein jüngeres oder neues Fahrzeug nicht die bessere Lösung wäre. „Das hängt im Wesentlichen vom momentanen Zeitwert des Fahrzeugs bzw. seinem Allgemeinzustand ab – und natürlich dem Geldbeutel des Halters“, so die Sachverständigen der GTÜ, die darauf hinweisen, dass die reinen Teilepreise für Zusatz-Partikelfilter zwischen rund 300 bis 1.200 Euro liegen und bei Austausch-Oxidationskatalysatoren mit integriertem Partikelminderer sogar bis zu 2.200 Euro kosten können. Ist der vorhandene Oxi-Kat über fünf Jahre alt oder über 80.000 km in Betrieb, ist dessen Austausch im Zusammenhang mit der Partikelfilternachrüstung Pflicht. Es addieren sich die Kosten für den Einbau in der Werkstatt sowie Verwaltungs- und Zeitaufwand. Das kann dann teuer werden, sich aber nach Expertenmeinung bei gepflegten, bis zu zehn Jahre alten Fahrzeugen dennoch lohnen, zumal sich dadurch der Wiederverkaufswert deutlich erhöht.Durchblick per Onlinedatenbank Die kostenfrei nutzbare GTÜ-Onlinedatenbank „Plakettensuche mit Nachrüst-Informationen“ unter http://feinstaub.gtue.de informiert einfach, schnell und vor allem umfassend über die aktuell am Markt tatsächlich erhältlichen und per allgemeiner Betriebserlaubnis (ABE) vom KBA zugelassenen Partikelfilter-Nachrüstlösungen. Allein für die von der Förderung betroffenen Fahrzeuge sind in der auch vom ADAC empfohlenen Datenbank die laufend aktualisierten Lieferprogramme von über 20 Partikelfilterherstellern bzw. Exklusivanbietern gelistet.Die Ergebnisanzeige wird quasi mit einem Klick erstellt: entweder über die benutzergeführte HSN/TSN-Suche (Eingabe von Herstellerschlüsselnummer HSN und Typ-Schlüsselnummer TSN) oder, falls diese Angaben fehlen (z. B. Oldtimer, Wohnmobile, Sonderfahrzeuge, Importfahrzeuge), per Alternative-Suche über Fzg-Hersteller, Modell, Motorleistung, Hubraum etc.). Zur Anzeige kommen für alle Treffer: Hersteller, Preis (UVP), Bestellnummer, Partikelfilter-ABE, Fzg-Modell- und -typ, Leistung, Hubraum, Baujahr, Motorcode, OE-Teilenummer und Fahrgestellnummer und ggf. besondere Hinweise sowie ein direkter Link auf die jeweilige Anbieter-Webseite für weitere Informationen oder die Kontaktaufnahme.Zusätzlich hält die Datenbank weitere Informationen zum Themenblock bereit wie Gesundheitsgefahren durch Feinstaub, gesetzliche Regelungen, Schadstoffplaketten/-gruppen nach Emissionsschlüsselnummern bzw. Partikelminderungsklassen, Umweltzonen in Deutschland und Nach- bzw. Umrüstung sowie Antworten auf häufig in diesen Zusammenhängen gestellte Fragen. Wer sich die Umrüst- bzw. Kaufentscheidungen erleichtern will, sollte sich mithilfe dieses Online-Angebots schlau machen und sich über am Markt erhältliche Nachrüstungen, Förderungsdetails und allem, was im Zusammenhang mit Schadstoffplaketten und Umweltzonen wichtig ist, informieren. Angesichts begrenzter Fördermittel und -fristen raten die GTÜ-Experten mit der Nachrüstung und der Antragstellung nicht zu lange zu warten. Denn „je früher der Antrag gestellt wird, desto schneller ist der Staatszuschuss auf dem Konto“. (Auto-Reporter.NET/arie)   

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