HUK-COBURG: Auf dem Parkplatz und im Parkhaus gilt nicht automatisch die StVOZurück zur Übersicht12.04.10
Auf Parkplätzen kommt es häufig zu Blechschäden. Man fährt suchend durch die Reihen. Plötzlich kommt ein Auto von links. Ein schneller Tritt auf die Bremse – leider nicht schnell genug. Schon haben sich die Kotflügel der beiden Autos ineinander verkeilt. Obwohl laut Straßenverkehrsordnung (StVO) der von rechts Kommende Vorfahrt hat, kann ihn trotzdem eine Mitschuld treffen. Warum das so ist, erläutert die HUK-COBURG. Nachrichten
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