advax

Lügen haben kurz Beine – erst recht vor Gericht

Zurück zur Übersicht21.06.11

„Der beste Lügner ist der, der mit den wenigsten Lügen am längsten auskommt“, wusste schon der englische Schriftsteller und Philosoph Samuel Buttler (1835 -1902). Manchmal ist aber auch schon eine einzige Lüge eine Lüge zu viel. Fliegt der Schwindel auf, so kann das (rechtlich) schwere Konsequenzen nach sich ziehen. Eine Auswahl:

Betrügen und Lügen ist "des Schlechten zuviel" - Wenn ein Arbeitnehmer ein Firmenfahrzeug für private Zwecke nutzt, obwohl der Arbeitgeber dies ausdrücklich verboten hat, muss der Beschäftigte mit einer fristlosen Kündigung rechnen. Das gelte insbesondere dann, wenn er die (hier sogar mehrfachen) Privatfahrten mit dem Firmen-LKW gegenüber seinem Chef leugnet. Das Arbeitsgericht Nürnberg entschied, dass in einem solchen Fall die Kündigung ohne vorherige Abmahnung zulässig war. Dem Mitarbeiter müsse bewusst gewesen sein, dass sein Verhalten Konsequenzen nach sich ziehen würde. Erschwerend kam hinzu, dass der Arbeitnehmer durch das Leugnen das Vertrauen „unwiederbringlich verletzt“ habe. (ArG Nürnberg, 13 Ca 2025/09)

Wer einmal lügt, dem traut man nicht... - Wird ein Polizeibeamter überführt, aus der Kasse, in der in seiner Dienststelle Verwarnungsgelder gesammelt wurden, insgesamt 1.200 Euro gestohlen zu haben, um private Schulden zu begleichen, so ist er aus disziplinarischen Gründen aus dem Dienst zu entfernen. Er kann sich auch dann nicht mit dem Argument "retten", die Strafe sei unverhältnismäßig, weil es ein "einmaliges Fehlverhalten" gewesen sei und er - als Familienvater zweier erwachsener Kinder - bereits mehr als drei Jahrzehnte beanstandungsfrei seinen Dienst verrichtet habe. Das Bundesverfassungsgericht folgte dem nicht und bestätigte die Entscheidung der Vorinstanz (des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts), dass die "mit einem Verwarnungsgeld gemaßregelten Bürger" - würde ihnen bekannt, für welchen Zweck eingenommene Beträge missbraucht würden - schnell zu der Ansicht gelangen könnten, lediglich für private Belange der Polizisten zur Kasse gebeten zu werden. (AZ: 2 BvR 1050/07)

Wer einmal lügt, dem glaubt man nicht… - Eine Versicherung darf auch andere Policen eines Versicherten kündigen, wenn der sich in der Sparte private Krankenversicherung Leistungen erschlichen hat. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz in einem Fall entschieden, in dem sich der Versicherte die Übernahme der Kosten für eine Brille mit falschen Angaben ermogelt hatte. Als der Versicherer das bemerkte, kündigte er auch die vom Kunden bei ihm geführte private Pflegeversicherung - zu Recht, wie das OLG meint. Das Gericht betonte, dass der Versicherung nach dem Erschleichen von Leistungen die Fortsetzung des Vertrages nicht zumutbar gewesen sei. Da es sich um einen Vertrauensbruch handele, habe dies auch Auswirkungen auf die Pflegeversicherung. (AZ: 10 U 213/08)

Wer beim Einkommen lügt, fliegt auch noch nach Jahren... - Lügt ein Mieter bei der Angabe seines Einkommens (hier gab er seinen Brutto- als Nettoverdienst aus, und er gab an, als fest angestellter Mitarbeiter eines angesehenen Forschungsinstituts beschäftigt zu sein, obwohl er nur freiberuflich für die Institution tätig war), so darf sein Vermieter ihm auch dann fristlos kündigen, wenn er bereits zwei Jahre lang die Miete pünktlich gezahlt hat. Das hat das Landgericht München I entschieden. Weil der Vermieter von Gesetzes wegen berechtigt sei, derartige Zahlen abzufragen, müsse der Mieter auch wahrheitsgemäß antworten. Tue er das nicht, so täusche er den Vermieter „arglistig“. (AZ: 14 S 18532/08)

Lügt der Sohn, muss die Mutter büßen - Gibt der Sohn im Altersrentenantrag für seine Mutter wahrheitswidrig an, dass diese keine Rente aus der gesetzlichen Unfallversicherung bezieht (was zu einer Reduzierung der gesetzlichen Rente geführt hätte), so kann die Rentenbezieherin, fliegt der Schwindel auf, auch noch Jahre später zur (hier: teilweisen) Erstattung des überzahlten Betrages herangezogen werden (hier wurden von ihr 20.000 € zurückgefordert). Das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt hielt diese Maßnahme für gerechtfertigt, weil sich die Frau die durch ihren - informierten - Sohn getätigte falsche Angabe im Rentenantrag "zurechnen" lassen müsse. (AZ: L 3 R 28/08)

Lügende Mitarbeiterin erleichtert Urlaubern die Beweisführung - Streiten Reiseveranstalter und Urlauber darüber, ob eine - ansonsten nicht angezweifelte - Lärmbeeinträchtigung am Urlaubshotel rechtzeitig beim Reiseveranstalter vor Ort angezeigt worden ist, so ist die Aussage einer Mitarbeiterin der Gesellschaft vor Gericht, dass der Kollege des Veranstalters vor Ort regelmäßig zu den festen Sprechstunden angetroffen werden konnte, nichtig, wenn der Reiseleiter selbst angibt, einen Termin habe "ausfallen lassen müssen" (und dieser Termin in die Zeit des Aufenthalts der Reisenden gefallen ist). Die weiteren Äußerungen der Angestellten haben wegen ihrer unzutreffenden Aussage dann keinen Wert mehr. (Hier bekam ein Urlauber-Paar für 7 Tage ihres insgesamt 21 Tage langen Aufenthalts in einem Hotel 50 Prozent Minderung des Reisepreises wegen erheblicher Ruhestörungen durch Bauarbeiten zugesprochen.)
(Landgericht Frankfurt am Main, 2/24 S 29/07)

Im Kollegenkreis darf straflos gelästert werden - Mitarbeiter müssen keine Kündigung befürchten, wenn sie im Kreis ihrer Kollegen über den Chef lästern oder Lügen über das Unternehmen verbreiten. Das hat das Bundesarbeitsgericht in einem Fall entschieden, in dem eine Beschäftigte einer Versicherung gegenüber zwei Kolleginnen behauptet haben soll, das Unternehmen stehe kurz vor der Übernahme durch einen Wettbewerber. Außerdem soll sie über den gemeinsamen Chef gesagt haben, er habe sich nur zum Schein an seiner Bandscheibe operieren lassen. (Hier behauptete sie später, sie habe lediglich scherzhaft bemerkt, dass sich der Vorgesetzte trotz seiner Bandscheiben-OP noch sehr gut an Fußballspielen beteiligen könne.) Arbeitnehmer dürfen aber - so das Gericht - anlässlich solcher Gespräche regelmäßig darauf vertrauen, dass die Äußerungen nicht nach außen dringen. Die „vertrauliche Kommunikation in der Privatsphäre“ ist demnach ein Ausdruck der Persönlichkeit und wird von den Grundrechten gewährleistet. (BAG, 2 AZR 534/08)

Aber auch Verschweigen kann als Lüge gewertet werden - Trennt ein "Öko-Bauer" das ökologisch gefütterte Geflügel nicht von den konventionell gefütterten Tieren, so muss er Fördergelder der Landwirtschaftskammer zurückzahlen (hier ging es um 10.000 €). Hat der Bauer bei seinem Antrag nicht erwähnt, dass er beide Methoden der Geflügelhaltung praktizierte, so ist ihm außerdem das Öko-Siegel wieder abzuerkennen. Die strengen Öko-Vorschriften dürften, so das Verwaltungsgericht Minden, nicht umgangen werden. (VwG Minden, 11 K 1859/09 u. a.). (Wolfgang Büser/News-Reporter.NET)

Nachrichten

Vorsicht beim Autoverkauf ins Ausland!

Sollen Fahrzeuge ins Ausland verkauft werden, ist besondere Vorsicht angesagt. Melden sich...

Crash beim Ausparken: Im Zweifel 50:50

Kommt es auf einem Parkdeck, auf dem sich mehrere nebeneinander liegende Parktaschen mit einer in...

Mille Miglia 2012: Klassiker-Tross peilt Rom an

Am Donnerstagabend (17. Mai) um 18.45 Uhr war es so weit: Die ersten Fahrzeuge der diesjährigen...

Mille Miglia 2012: Countdown läuft

Brescia steht bereits Kopf. Es gibt keine andere Oldtimer-Rallye, die so viel Charme und Mythos...

Aktuelle Kraftstoffpreise: Entspannung um wenige Cent

Im bundesweiten Durchschnitt kostet ein Liter Super E10 zurzeit 1,585 Euro, das sind zwei Cent...

Bestrafte Dummheit: Unfall mit eigenem Anhänger ohne Ausgleich

Wer so schusselig  ist, mit einem an seinem Auto angekoppelten Anhänger im Rückwärtsgang den...

Reifenlabel bei den meisten Autofahrern noch unbekannt

Zwar gilt ab Herbst eine Kennzeichnungspflicht für alle Pkw-, Leichttransporter- und Lkw-Reifen,...

Mehrheit der Deutschen lehnt Gesundheitscheck für Autofahrer ab

Ab 2013 wird ein einheitlicher EU-Führerschein eingeführt, der alle 15 Jahre verlängert werden...

Wer verzichtet, hat den Führerschein quasi „entzogen“ bekommen

Wer damit rechnen muss, dass ihm die Fahrerlaubnis entzogen wird, weil er unter Drogeneinfluss am...

Wenn die Rente ansteht: „Versichertenälteste“ beraten kostenlos

Der Weg zur Rente führt durch ein Dickicht von Gesetzen und Bestimmungen, sodass es nicht...