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Reisemängel: Mit etwas Glück Geld zurück

Zurück zur Übersicht09.08.11

Der Urlaub hält nicht immer was Kataloge oder Reiseanbieter versprechen. Für enttäuschte Reisende ist es wichtig zu wissen, wann eine Anzeige der Mängel lohnt. Der ADAC hat in seiner Tabelle zur Reisepreisminderung viele Urteile rund um Mängel im Urlaub zusammengestellt. Sie sollen einen Überblick darüber geben, welche Unannehmlichkeiten den Preis reduzieren und welche als allgemeines Lebensrisiko hinzunehmen sind.

So steht den Reisenden bei Flugverspätung, die den Urlaub zwei oder drei Tage verkürzen, der komplette Tagespreis für jeden verlorenen Urlaubstag zu. Wird ein Flug jedoch um einige Stunden vorverlegt, gibt es keine Entschädigung. Auch ein gefrorenes Sandwich im Reiseflieger ist kein Grund für eine Rückerstattung. Wird weder bei der Flugbuchung noch auf den Reiseunterlagen deutlich gemacht, von welchem Flughafen das Flugzeug startet, können Urlauber mit einer Minderung des Reisepreises von 30 Prozent rechnen. Im konkreten Fall wurde lediglich der Abflughafen Frankfurt angegeben, nicht aber die detailliierte Bezeichnung die zwischen Frankfurt/Hahn und Frankfurt/Rhein Main unterscheidet.

Sicher nicht alltäglich, aber wird ein Urlauber in der Hotelanlage von einem Affen gebissen, gilt dies als allgemeines Lebensrisiko. Im speziellen Fall gab es nicht nur Hinweisschilder, die Reisenden wurden bei der Ankunft sogar extra darauf hingewiesen, Affen unter keinen Umständen zu füttern. Ist im Hotel das Telefon defekt, riecht es nach Benzin oder funktioniert die Klimaanlage im Zimmer nicht, ist mit einer Reisepreisminderung zwischen drei und zehn Prozent zu rechnen. Ein Urlauber, der trotz gebuchter „All-Inclusive“-Verpflegung den ganzen Aufenthalt über kein Mittagessen bekam, erhielt 20 Prozent des Reisepreises zurück.

Generell gilt: Wer mit Leistungen des Reiseveranstalters nicht zufrieden ist, muss zuerst an Ort und Stelle Abhilfe verlangen. Dies sollte man sich von der Reiseleitung oder direkt vom Vertragspartner bestätigen lassen. Wichtig sind unabhängige Zeugen. Sie sind vor Gericht glaubwürdiger als mitreisende Familienangehörige. Nach Möglichkeit sollten die aufgetretenen Mängel auf Fotos oder Videos festgehalten werden. Nach der Rückkehr sind die Ansprüche innerhalb eines Monats beim Reiseveranstalter geltend zu machen. Wer bummelt, geht leer aus.

Die aktuelle ADAC-Tabelle zur Reisepreisminderung, ist ab sofort im Internet unter www.adac.de/Recht_und_Rat/Reiserecht abrufbar. (Auto-Reporter.NET/sr)

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