Werbungskosten für Fortbildung:Zurück zur Übersicht03.08.10 Werbungskosten sind Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung von Einnahmen. Dazu gehören auch Bildungskosten, sofern sie beruflich veranlasst sind. Diese müssen objektiv mit dem ausgeübten Beruf zusammenhängen. Ziel muss es sein, mit der Fortbildung den Beruf zu „fördern“. Bei Fortbildungsreisen prüft das Finanzamt daher i. d. R. sehr genau, ob diese auch einen privaten Hintergrund haben. Nachrichten
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